Allgemeines
1. Im Krankenhaus erwarten wir ein rück-sichtsvolles, respektvolles und hilfsbereites Verhalten, um den Patienten, Angehörigen und Mitarbeitern die Zusammenarbeit zu erleichtern. Unnötiger Lärm ist zu ver-meiden.
2. Das Gelände soll sauber gehalten werden, bitte nutzen Sie bereitstehende Abfall-behälter.
3. Bei der Aufnahme werden personen-bezogene Daten erhoben und gespeichert.
4. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind das zur Verfügung gestellte Patientenarmband zur eindeutigen Identifikation während seines gesamten Krankenhausaufenthaltes trägt.
5. Die Einrichtungen des Krankenhauses sind von den Benutzern schonend zu behandeln. Die Räume sind sauber zu halten bzw. zu hinterlassen. Die Haftung richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestim-mungen.
6. Alle Gebrauchsutensilien, die den Patienten während des Klinikaufenthaltes zur Ver-fügung gestellt werden, sind bei Entlassung zurückzugeben.
7. Die Umstellung oder das Auswechseln von Einrichtungsgegenständen sowie die selbstständige Bedienung von Medizin-geräten sind untersagt.
8. Im gesamten Krankenhaus besteht ein generelles Rauchverbot. Darunter fallen auch E-Zigaretten und das Konsumieren von Cannabis.
9. Die Patienten und Angehörigen werden gebeten, sich während ärztlicher Visiten, der Essens- und Ruhezeiten in ihren Zimmern aufzuhalten.
10. Auf das Tragen geeigneter Kleidung (auch bei Nacht) sollte geachtet werden.
11. Der Aufenthalt in den Dienst-, Betriebs- und Wirtschaftsräumen ist Patienten, Angehörigen und Besuchern grundsätzlich nicht gestattet.
12. Das Mitbringen und Einbringen privater Geräte wie z.B. Ladegeräte oder Unter-haltungselektronik ist mit dem Personal abzuklären. Eigene elektrische Geräte wie z.B. Wasserkocher oder Kaffeemaschinen dürfen nicht mitgebracht und betrieben werden.
13. Besuchszeiten und -regeln richten sich nach den individuellen Bestimmungen der Stationen. Wir halten eine maximale Besucheranzahl von zwei pro Patient für sinnvoll. Sollten sich andere Patienten oder Angehörige durch größere Besucherzahlen gestört fühlen, ist das Stationspersonal berechtigt regulierend einzugreifen.
14. Betrunkenen sowie unter Drogeneinfluss stehenden Personen kann der Zutritt verwehrt werden.
15. Verbale oder tätliche An- oder Übergriffe gegen unsere Mitarbeitenden sowie Vandalismus werden nicht geduldet. Neben einem Hausverbot behalten wir uns vor, die Polizei einzuschalten und juristische Schritte einzuleiten.
16. Ohne Einverständnis des behandelnden Arztes dürfen Patienten das Krankenhaus-gelände/ die Station nicht verlassen.
17. Geld- und Wertgegenstände können in der Krankenhausverwaltung gegen eine Empfangsbestätigung zur Aufbewahrung gegeben werden. Für nicht in der Kranken-hausverwaltung verwahrte Geld- oder Wertgegenstände kann keine Haftung übernommen werden.
18. Begründete Schadensersatzansprüche sind innerhalb von 1 Woche schriftlich an die Krankenhausverwaltung zu richten.
19. Für die Beschädigung eingebrachter Gegenstände durch das Personal haftet das Krankenhaus nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
20. Postsendungen werden von der Verwaltung entgegengenommen und den
Patienten ausgehändigt (bitte möglichst genaue Angabe – Station etc.).
21. Die Patienten und Angehörigen können sich mit Anregungen, Lob und Tadel an das Stationspersonal oder die unab-hängige Patientenfürsprecherin wenden. Auch ein digitales Feedback ist möglich, dafür bitte den QR Code beachten.
22. Die verordneten Heil- und Arzneimittel werden den Patienten durch ärztliches oder Pflegepersonal verabreicht. Bitte stimmen Sie etwaige andere Medika-menteneinnahmen mit dem behandelnden Arzt ab.
23. Die Verpflegung der Patienten richtet sich nach dem geltenden Speiseplan oder nach besonderer ärztlicher Anordnung (z.B. Diät). Mitgebrachte Speisen dürfen aus hygienischen Gründen nicht in den Stationsküchen gelagert, gekühlt oder erwärmt werden.
24. Sind während der Besuchszeit pflegerische oder ärztliche Tätigkeiten notwendig, können Besucher gebeten werden das Zimmer zu verlassen. In Einzelfällen (ansteckende Krankheiten) kann Besuch untersagt werden.
25. Die Krankenhausseelsorge steht Ihnen für Gespräche zur Verfügung. Fragen Sie im Einzelfall auf den Stationen.
Hygiene
1. Patienten und Angehörige mit über-tragbaren Krankheiten dürfen das Kranken-zimmer nur nach Rücksprache mit dem Personal betreten, Hygieneregeln sind einzuhalten.
2. Personen, in deren häuslichem Umfeld Infektionskrankheiten bekannt sind, dürfen keine Krankenbesuche machen. Die Erreger können für viele Patienten, insbesondere Operierte oder Säuglinge, eine starke Gefährdung bedeuten.
3. Tiere dürfen nicht mitgebracht werden. Ausgenommen hiervon sind speziell ausge-bildete Hunde im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie.
4. Topfpflanzen dürfen nicht in die Krankenzimmer gebracht werden.
Fotografieren, Filmen
1. Film-, Foto- und Tonaufnahmen, die für gewerbliche, kommerzielle Zwecke oder zur Veröffentlichung bestimmt sind sowie Aushänge bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Krankenhausverwaltung.
2. Das Krankenhaus ist kein öffentlicher, sondern ein geschützter Raum. Hier gelten u.a. datenschutzrechtliche Bestimmungen, §201a StGB sowie das Hamburgische Krankenhausgesetz. Es ist daher verboten, ohne vorherige Zustimmung zu fotografieren oder zu filmen. Dies gilt auch dann, wenn die Aufnahmen hinterher anonymisiert werden.
3. Journalisten/Medienvertretern ist aus den genannten Gründen das unangemeldete Aufsuchen des Krankenhauses, des Ge-ländes sowie von Klinikpatienten zum Zwecke der Recherche oder Berichterstattung, ohne vorherige Genehmigung nicht gestattet. Journalisten/Medienvertreter müssen sich bei Ausübung ihrer Tätigkeit als solche dem Patienten, dem Besucher und den Mit-arbeitern als solche zu erkennen geben.
Verkehr auf dem Krankenhausgelände, Parkmöglichkeiten
1. Werben, Feilbieten von Waren, Betteln, Auftritte, Veranstaltungen, Verteilen von Handzetteln, Plakaten oder Prospekten sowie parteipolitische Betätigung ist auf dem gesamten Gelände einschließlich der Parkplätze nicht gestattet.
2. Auf dem Gelände des Krankenhauses gelten die Regeln der StVO. Das Abstellen von Fahrrädern, Motorrädern und Fahrzeugen ist nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen erlaubt. Falsch abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Brandgefahr, Notstand
1. Bei Feuergefahr und sonstigen Notständen ist den vom Krankenhaus-personal getroffenen Anordnungen unbedingt Folge zu leisten. Abwehrmaßnahmen dürfen nicht behindert werden.
2. Aufgrund von erhöhter Brandgefahr im Krankenhaus ist offenes Licht (Kerzen o.ä.) untersagt.