#neinzurgewalt

Keine Gewalt gegen Mitarbeitende

Über 1.000 Mitarbeitende aus unterschiedlichsten Berufsgruppen arbeiten jeden Tag rund um die Uhr daran, Ihr Kind bestmöglich zu versorgen, um es wieder gesund nach Hause schicken zu können. Dabei stellen wir das kranke Kind und Sie in den Mittelpunkt unserer Arbeit. Jeder Mitarbeitende leistet seinen und ihren Beitrag für die Gesundheit Ihres Kindes, Ihres Familienmitglieds, Ihres Freundes oder Ihrer Freundin. 

Wir bitten um respektvollen Umgang und bevorzugen die Klärung von Meinungsverschiedenheiten im Gespräch. Bedrohungen, Beleidigungen oder körperliche Übergriffe gegenüber Mitarbeitenden werden nicht toleriert; in solchen Fällen behalten wir uns vor, das Hausrecht wahrzunehmen und gegebenenfalls rechtliche Schritte oder die Polizei hinzuzuziehen.

Die Geschäftsführung des Kath. Kinderkrankenhauses Wilhelmstift gGmbH
 

„Respektvoller Umgang ist uns wichtig. Konflikte lassen sich im Dialog lösen – für die Sicherheit unserer Mitarbeitenden handeln wir aber konsequent, wenn Grenzen überschritten werden.“

Markus Balters, Personalleiter und Pflegedirektor

Darum kann es in der Notaufnahme mal länger dauern

„Wer ist als nächstes dran? Und warum wird dieses Kind vor meinem behandelt? Kam die Familie nicht nach uns?“ Solche Fragen haben sich wohl die meisten Eltern schon einmal gestellt, als sie mit ihrem Kind im Wartebereich einer Kinder-Notaufnahme saßen. Das Warten in der Notfallambulanz ist für Kinder und Eltern oft eine sehr belastende Situation. Deswegen arbeiten wir mit dem sogenannten Manchester-Triage-System. Diese qualifizierte Ersteinschätzung durch eine geschulte Triage-Pflegekraft schafft schnell einen Überblick über den Schweregrad der Erkrankung Ihres Kindes. Für das Ärzte- und Pflegeteam wird damit die Dringlichkeit der Behandlung ersichtlich. Für die Eltern ist es beruhigend gleich nach dem Eintreffen in der Notfallambulanz zu erfahren, wie es um ihr Kind steht und mit welcher Wartezeit sie zu rechnen haben.

So definieren wir die Reihenfolge

Die Reihenfolge der Behandlung richtet sich danach, wer unsere medizinische Hilfe am dringendsten benötigt. Um das sicherzustellen, arbeiten unsere Fachkräfte nach dem Manchester-Triage-System. Im Rahmen der Ersteinschätzung ordnen wir unsere Patienten anhand seiner Hauptsymptome einer definierten Dringlichkeitsstufe und Farbe zu. 

Es kann also durchaus sein, dass ein Kind vor Ihnen behandelt wird, obwohl es nach Ihnen gekommen ist. Das bedeutet dann, dass es schwerer krank ist. 
 

 

Kein Notfall, aber ärztlicher Rat nötig?

Ihr Kind hat Beschwerden, ist aber kein Notfall? Rufen Sie den kinderärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 an.

Das hilft bei Durchfall.

Wann in die Notaufnahmen bei Schädelprellungen? 

Das können Sie bei Ohrenschmerzen tun. 

Was tun bei Prellungen? 

So helfen Sie Ihrem Kind bei Fieber. 

Wir warten mit Ihnen und Ihrem Kind

Unsere Zeitspender*innen sind in den Wartezimmern der Notaufnahme anzutreffen.

Sie helfen, die Wartezeiten zu überbrücken, in dem sie die Kinder ablenken mit Spielen, Malen, Basteln oder gemeinsam Bücher ansehen. Sie sind auch Ansprechpartner*innen für die Eltern und erklären, warum es ggf. länger dauert und kennen die Wege zu den verschiedenen Fachbereichen und Stationen im Krankenhaus. Alle unsere Zeitspender*innen sind ehrenamtlich bei uns tätig und werden ausführlich auf ihre Einsätze vorbereitet. Bitte begegnen Sie Ihnen mit Respekt. Mehr über die Zeitspender*innen

Hausordnung

Patienten, Angehörige und Besucher können bei gravierenden oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung, bei Gewalt gegen Mitarbeitende, oder die auf dem Krankenhausgelände geltenden Verkehrsregeln, Hausverbot erhalten und des Geländes verwiesen werden. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigungen von Krankenhauseigentum kann Schadenersatz verlangt werden.

Für eine bessere Lesbarkeit wird auf das Gendern verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter und stellen keine Wertung dar.

Allgemeines

1.    Im Krankenhaus erwarten wir ein rück-sichtsvolles, respektvolles und hilfsbereites Verhalten, um den Patienten, Angehörigen und Mitarbeitern die Zusammenarbeit zu erleichtern. Unnötiger Lärm ist zu ver-meiden.

2.    Das Gelände soll sauber gehalten werden, bitte nutzen Sie bereitstehende Abfall-behälter.

3.    Bei der Aufnahme werden personen-bezogene Daten erhoben und gespeichert. 

4.    Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind das zur Verfügung gestellte Patientenarmband zur eindeutigen Identifikation während seines gesamten Krankenhausaufenthaltes trägt.

5.    Die Einrichtungen des Krankenhauses sind von den Benutzern schonend zu behandeln. Die Räume sind sauber zu halten bzw. zu hinterlassen. Die Haftung richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestim-mungen.

6.    Alle Gebrauchsutensilien, die den Patienten während des Klinikaufenthaltes zur Ver-fügung gestellt werden, sind bei Entlassung zurückzugeben.

7.    Die Umstellung oder das Auswechseln von Einrichtungsgegenständen sowie die selbstständige Bedienung von Medizin-geräten sind untersagt.

8.    Im gesamten Krankenhaus besteht ein generelles Rauchverbot. Darunter fallen auch E-Zigaretten und das Konsumieren von Cannabis.

9.    Die Patienten und Angehörigen werden gebeten, sich während ärztlicher Visiten, der Essens- und Ruhezeiten in ihren Zimmern aufzuhalten.

10.    Auf das Tragen geeigneter Kleidung (auch bei Nacht) sollte geachtet werden.

11.    Der Aufenthalt in den Dienst-, Betriebs- und Wirtschaftsräumen ist Patienten, Angehörigen und Besuchern grundsätzlich nicht gestattet.

12.    Das Mitbringen und Einbringen privater Geräte wie z.B. Ladegeräte  oder Unter-haltungselektronik ist mit dem Personal abzuklären. Eigene elektrische Geräte wie z.B. Wasserkocher oder Kaffeemaschinen dürfen nicht mitgebracht und betrieben werden.

13.    Besuchszeiten und -regeln richten sich nach den individuellen Bestimmungen der Stationen. Wir halten eine maximale Besucheranzahl von zwei pro Patient für sinnvoll. Sollten sich andere Patienten oder Angehörige durch größere Besucherzahlen gestört fühlen, ist das Stationspersonal berechtigt regulierend einzugreifen.

14.    Betrunkenen sowie unter Drogeneinfluss stehenden Personen kann der Zutritt verwehrt werden.

15.    Verbale oder tätliche An- oder Übergriffe gegen unsere Mitarbeitenden sowie Vandalismus werden nicht geduldet. Neben einem Hausverbot behalten wir uns vor, die Polizei einzuschalten und juristische Schritte einzuleiten. 

16.    Ohne Einverständnis des behandelnden Arztes dürfen Patienten das Krankenhaus-gelände/ die Station nicht verlassen.

17.    Geld- und Wertgegenstände können in der Krankenhausverwaltung gegen eine Empfangsbestätigung zur Aufbewahrung gegeben werden. Für nicht in der Kranken-hausverwaltung verwahrte Geld- oder Wertgegenstände kann keine Haftung übernommen werden.

18.    Begründete Schadensersatzansprüche sind innerhalb von 1 Woche schriftlich an die Krankenhausverwaltung zu richten. 

19.    Für die Beschädigung eingebrachter Gegenstände durch das Personal haftet das Krankenhaus nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

20.    Postsendungen werden von der Verwaltung entgegengenommen und den 
Patienten ausgehändigt (bitte möglichst genaue Angabe – Station etc.).

21.    Die Patienten und Angehörigen können sich mit Anregungen, Lob und Tadel an das Stationspersonal oder die unab-hängige Patientenfürsprecherin wenden. Auch ein digitales Feedback ist möglich, dafür bitte den QR Code beachten.

22.    Die verordneten Heil- und Arzneimittel werden den Patienten durch ärztliches oder Pflegepersonal verabreicht. Bitte stimmen Sie etwaige andere Medika-menteneinnahmen mit dem behandelnden Arzt ab.

23.    Die Verpflegung der Patienten richtet sich nach dem geltenden Speiseplan oder nach besonderer ärztlicher Anordnung (z.B. Diät). Mitgebrachte Speisen dürfen aus hygienischen Gründen nicht in den Stationsküchen gelagert, gekühlt oder erwärmt werden.

24.    Sind während der Besuchszeit pflegerische oder ärztliche Tätigkeiten notwendig, können Besucher gebeten werden das Zimmer zu verlassen. In Einzelfällen (ansteckende Krankheiten) kann Besuch untersagt werden.

25.    Die Krankenhausseelsorge steht Ihnen für Gespräche zur Verfügung. Fragen Sie im Einzelfall auf den Stationen.

Hygiene

1.    Patienten und Angehörige mit über-tragbaren Krankheiten dürfen das Kranken-zimmer nur nach Rücksprache mit dem Personal betreten, Hygieneregeln sind einzuhalten.

2.    Personen, in deren häuslichem Umfeld Infektionskrankheiten bekannt sind, dürfen keine Krankenbesuche machen. Die Erreger können für viele Patienten, insbesondere Operierte oder Säuglinge, eine starke Gefährdung bedeuten.

3.    Tiere dürfen nicht mitgebracht werden. Ausgenommen hiervon sind speziell ausge-bildete Hunde im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie.

4.    Topfpflanzen dürfen nicht in die Krankenzimmer gebracht werden.


Fotografieren, Filmen

1.    Film-, Foto- und Tonaufnahmen, die für gewerbliche, kommerzielle Zwecke oder zur Veröffentlichung bestimmt sind sowie Aushänge bedürfen der schriftlichen  Zustimmung der Krankenhausverwaltung. 

2.    Das Krankenhaus ist kein öffentlicher, sondern ein geschützter Raum. Hier gelten u.a. datenschutzrechtliche Bestimmungen, §201a StGB sowie das Hamburgische Krankenhausgesetz. Es ist daher verboten, ohne vorherige Zustimmung zu fotografieren oder zu filmen. Dies gilt auch dann, wenn die Aufnahmen hinterher anonymisiert werden.

3.    Journalisten/Medienvertretern ist aus den genannten Gründen das unangemeldete Aufsuchen des Krankenhauses, des Ge-ländes sowie von Klinikpatienten zum Zwecke der Recherche oder Berichterstattung, ohne vorherige Genehmigung nicht gestattet. Journalisten/Medienvertreter müssen sich bei Ausübung ihrer Tätigkeit als solche dem Patienten, dem Besucher und den Mit-arbeitern als solche zu erkennen geben.

Verkehr auf dem Krankenhausgelände, Parkmöglichkeiten


1.    Werben, Feilbieten von Waren, Betteln, Auftritte, Veranstaltungen, Verteilen von Handzetteln, Plakaten oder Prospekten sowie parteipolitische Betätigung ist auf dem gesamten Gelände einschließlich der Parkplätze nicht gestattet. 

2.    Auf dem Gelände des Krankenhauses gelten die Regeln der StVO. Das Abstellen von Fahrrädern, Motorrädern und Fahrzeugen ist nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen erlaubt. Falsch abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. 


Brandgefahr, Notstand

1.    Bei Feuergefahr und sonstigen Notständen ist den vom Krankenhaus-personal getroffenen Anordnungen unbedingt Folge zu leisten. Abwehrmaßnahmen dürfen nicht behindert werden.

2.    Aufgrund von erhöhter Brandgefahr im Krankenhaus ist offenes Licht (Kerzen o.ä.) untersagt.
 


Teilen Sie gern Ihre Erfahrung

Geben Sie unseren Mitarbeitenden gern Ihr persönliches Feedback und teilen Sie Ihren Dank mit. 

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