Der Knick-Senk-Fuß
Der Knick-Senk-Fuß ist ein häufiger Vorstellungsgrund in der kinderorthopädischen Praxis. Bis zum Alter von 6 Jahren handelt es sich sehr häufig um einen altersgemäßen, physiologischen Befund hervorgerufen durch die noch veränderten Achsen- und Torsionsverhältnisse und die Tatsache, dass die Funktion der Fußgewölbe stabilisierenden Strukturen noch nicht ausreichend ist. Eine Behandlung ist häufig nicht erforderlich. Wichtig ist es, bei der klinischen Untersuchung eine Verkürzung der Wadenmuskulatur auszuschließen. Liegt diese vor, ist eine Therapie erforderlich.
Eine Abgrenzung zum angeborenen Plattfuß (sogenannter Talus verticalis) ist meist gut möglich. Hierbei handelt es sich um eine seltene angeborene Fußdeformität. Die Füße sind nicht korrigierbar und die Achillessehne ist deutlich verkürzt. Der angeborene Plattfuß erfordert eine spezielle Therapie. Diese umfasst heutzutage zunächst eine redressierende, serielle Gipstherapie mit anschließender Operation.
Diagnose des Knick-Senk-Fuß
Ab dem Alter von 6 Jahren ist die Diagnose des Knick-Senk-Fuß zu stellen. Der häufigste Grund dafür, dass sich der Knick-Senk-Fuß nicht spontan normalisiert, ist eine Verkürzung der Wadenmuskulatur.
Auch ab dem Alter von 6 Jahren besteht noch ein großes spontanes Korrekturpotential mit dem Wachstum. Eine Therapie ist erforderlich bei Verkürzungen der Muskulatur (insbesondere Wadenmuskulatur), Schmerzen und funktionellen Einschränkungen. An Therapiemaßnahmen stehen konservative Maßnahmen wie Physiotherapie und Einlagenversorgung und operative Maßnahmen zur Verfügung.
Therapie des Knick-Senk-Fuß
Bei erfolgloser konservativer Therapie besteht bei sonst gesunden Kindern die Möglichkeit, durch die Positionierung einer Schraube in das Fersenbein den Knick-Senk-Fuß im Sinne einer Wachstumslenkung zu korrigieren (Subtalare Schraubenarthrorise). Bei diesem Verfahren ist keine Knochendurchtrennung oder Gelenkversteifung erforderlich. Der Fuß kann direkt nach der Operation wieder voll belastet werden. Eine Gipsbehandlung ist nur bei einer zusätzlich notwendigen Verlängerung der Wadenmuskulatur erforderlich. Nach Abschluss des Fußwachstums (in der Regel nach 2-3 Jahren) kann die Schraube wieder entfernt werden. Diese Operation sollte nicht zu früh erfolgen, um dem Fuß noch ausreichend Möglichkeit zur spontanen Korrektur zu geben, aber auch nicht zu spät, um noch ausreichend Korrektur durch die Schraube mit dem Wachstum zu ermöglichen. Das ideale Alter liegt zwischen dem 11. und dem 13. Lebensjahr.
Nach Wachstumsabschluss stehen verschiedene knöcherne Korrekturoperationen zur Verfügung. Welches Verfahren angewandt wird, muss individuell in Abhängigkeit des klinischen Befundes entschieden werden. In der Regel muss nach knöchernen Korrekturoperationen eine Gipsruhigstellung mit Entlastung über ca. 6 Wochen erfolgen.
Bei dem schmerzhaften, rigiden (nicht flexiblen) Knick-Senk-Fuß eines Jugendlichen sollte eine Verbindung der Fußwurzelknochen (Tarsale Coalition) ausgeschlossen werden. Diese Verbindungen sind meist bereits bei Geburt vorhanden. Mit dem Wachstum kommt es zu einer zunehmenden Verknöcherung. Dies schränkt die Bewegung des unteren Sprunggelenkes ein. Schmerzen und ein rigider Knick-Senk-Fuß können die Folgen sein. Zur Diagnosestellung sind spezielle Röntgenaufnahmen und häufig ergänzend ein MRT oder CT des Fußes erforderlich. Bei Schmerzen und ausgeprägten Fehlstellung sind meist operative Maßnahmen mit Entfernung der knöchernen Verbindung und gegebenenfalls einer Stellungskorrektur des Fußes erforderlich.
Tritt der Knick-Senk-Fuß im Rahmen einer Grunderkrankung (z.B. Cerebralparese, Myelomeningocele, Down Syndrom etc.) ein, sprechen wir von einem sekundären Knick-Senk-Fuß. Die Therapie - ob konservativ oder operativ - richtet sich hier nach den individuellen Besonderheiten des Patienten und der Grunderkrankung.
Checkliste Kinderorthopädie: Was Sie zum Termin bitte mitbringen
Um eine möglichst umfassende und reibungslose Konsultation zu gewährleisten, bitten wir Sie, folgende Dokumente zur Sprechstunde mitzubringen:
- Versichertenkarte
- Patient*in mit Sorgeberechtigten
- Einweisung/ Überweisung
- Vorbefunde, Unterlagen, Röntgenbilder, CT, MRT sofern vorhanden auf CD
Telefonischen Terminvergabe unter 040 67377-480, montags bis donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 14:30 Uhr.