Freunde und Förderer des Kinderkrankenhauses Wilhelmstift e.V.
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Herzlichen Dank an unseren Förder:innen
Hamburg, Oktober 2022 - Der Förderverein des Kinderkrankenhauses finanziert den Kauf einer neuen Reanimationseinheit für Neugeborene und Säuglinge, die vom Hersteller an Kolleg*innen der Notaufnahme übergeben wurde. Damit hat der Förderverein Gutes bewirkt, wofür sich das Team herzlich bedankt. Die Reanimationseinheit versorgt Neugeborene und Säuglinge in akuter Lebensgefahr. Ein schnelles Einwirken und die Behandlung von drei Seiten zugleich ist möglich. Dank einer integrierten Wärmequelle können Hypothermien während der Notfallversorgung vermieden werden. Die seitliche Begrenzung des Bettchens lässt das zu behandelnde Neugeborene bzw. den Säugling sicher liegen. Zusätzlich ist das medizinische Gerät schafft ein Arbeitsplatz in angepasster Arbeitshöhe. Ganz herzlichen Dank an alle Fördervereinsmitglieder, die mit einer Spende in Höhe von 6.886.05 EUR die Anschaffung dieses Gerätes ermöglicht haben.
Geschichte des Vereins
Gegründet wurde der Verein 1968 als Förderverein des damaligen Kinderkrankenhauses Walddörfer in Hamburg-Duvenstedt. Der dortige Chefarzt der Kinderchirurgie, Priv.-Doz. Dr. Werner v. Ekesparre und Herr Erhard Ackemann, ein dankbarer Patientenvater, riefen den Verein ins Leben. 1974 trat auch Herr Komrowski dem Verein bei und war jahrzehntelang Vorsitzender des Fördervereins. Noch bis heute ist er aktiv im Vorstand tätig. 1982 fusionierte das Kinderkrankenhaus Walddörfer mit dem Kinderkrankenhaus Wilhelmstift. Daran anschließend wurden 1991 auch die Fördervereine der beiden Kinderkrankenhäuser zusammengelegt. Die offizielle Bezeichnung des Fördervereins lautet „Freunde und Förderer des Kinderkrankenhauses Wilhelmstift e.V."
Mitgliedschaft
Zurzeit gehören 30 Mitglieder dem Förderverein an. Alle Anschaffungen im Verein werden durch Zustimmung der Mitglieder beschlossen. Wir freuen uns über neue Mitglieder. Dazu sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen, werden Sie Mitglied und rühren gern die Werbetrommel. Melden Sie sich online an oder füllen Sie einfach dieses Formular aus und schicken Sie es an:
Freunde und Förderer des Kinderkrankenhauses Wilhelmstift e. V.
Kattrepel 2
20095 HamburgSatzung
Freunde und Förderer des Kinderkrankenhauses Wilhelmstift e.V.
S A T Z U N G
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
(1) Der Verein führt den Namen „Freunde und Förderer des Kinderkrankenhauses Wilhelmstift e.V.“.
(2) Der Verein hat seinen Sitz ist Hamburg und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg eingetragen.
(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Vereinszweck(1) Der Verein „Freunde und Förderer des Kinderkrankenhauses Wilhelmstift e.V.“ mit Sitz in Hamburg verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Förderung medizinischer Innovationen wie z.B. Anschaffungen medizinischer Geräte oder Investitionen in bauliche Maßnahmen für und in enger Absprache mit dem Kinderkrankenhaus Wilhelmstift, um dieses auf einen medizinisch, technisch, baulich und personell möglichst modernen Stand zu bringen bzw. diesen zu erhalten.
§ 3 Selbstlosigkeit(1) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(2) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
(3) Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Mitgliedschaft(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden.
(2) Der Erwerb der Mitgliedschaft wird bei dem Vorstand des Vereins schriftlich beantragt. Der Vorstand hat grundsätzlich jeden Antrag auf Erwerb der Mitgliedschaft positiv zu entscheiden. Im Falle einer Ablehnung entscheidet die nächste Mitgliederversammlung endgültig.
(3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod des Mitglieds, Auflösung der juristischen Person oder Ausschluss aus dem Verein. Der Austritt kann nur zum Schlusse eines jeden Geschäftsjahres mit einer Frist von mindestens 3 Monaten schriftlich erklärt werden. Ein Mitglied kann nach vorheriger Ankündigung durch den Vorstand und schriftlicher oder mündlicher Anhörung durch Beschluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden, zu dem eine Mehrheit von 2/3 der Vereinsmitglieder erforderlich ist und der tunlichst begründet werden soll.
(4) Die Mitglieder haben beim Ausscheiden keine Ansprüche an das Vereinsvermögen.
§ 5 MitgliedsbeitragDer jährliche Mindestbeitrag für jedes Mitglied ist € 30,--. Darüber hinaus ist jedem Mitglied die Förderung des Vereinszwecks durch freiwillige Beiträge nach seinem Vermögen freigestellt.
§ 6 Organe des VereinsOrgane des Vereins sind
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand.
§ 7 Mitgliederversammlung(1) Die Mitgliederversammlung beschließt in den in dieser Satzung bestimmten Fällen.
(2) Sie tritt einmal jährlich sowie dann zusammen, wenn ein Drittel der Mitglieder, mindestens aber drei Mitglieder, die Einberufung unter Angabe des Zweckes und der Gründe schriftlich verlangen.(3) Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich durch den Vorstand unter Angabe der Tagesordnung. Zwischen dem Zugang der Einladung und dem Tag der Versammlung muss eine Frist von mindestens zwei Wochen liegen.
(4) Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder gefasst.
(5) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel aller Mitglieder erschienen ist. Im Falle der Beschlussunfähigkeit ist unter Wahrung einer Frist von wiederum zwei Wochen (s.o. Absatz 3) eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist; hierauf muss in der Ladung zu dieser Versammlung besonders hingewiesen werden.
(6) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstandsvorsitzenden geleitet. Über ihre Ergebnisse ist ein Protokoll anzufertigen, das der Leiter der Mitgliederversammlung unterzeichnet.
(7) Eine Mitgliederversammlung ist nicht erforderlich, wenn 2/3 der Mitglieder ihre Zustimmung zu den angekündigten Beschlüssen schriftlich erklären.
§ 8 Vorstand(1) Der Vorstand des Vereins wird durch die Mitgliederversammlung bestellt. Er besteht aus mindestens fünf Personen, die aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und zwei Stellvertreter wählen. Der Vorsitzende ist allein und im Falle seiner Verhinderung seine Stellvertreter gemeinschaftlich berechtigt, den Verein gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten; der Verhinderungsfall braucht nicht nachgewiesen zu werden. Dem Vorstand sollte ein Mitglied des Direktoriums des Kinderkrankenhauses Wilhelmstift angehören.
(2) Die Amtszeit des Vorstandes beträgt vier Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bleibt bis zur Annahme des Amtes durch den neugewählten Vorstand im Amt. Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtszeit aus, so ist in einer unverzüglich anzuberaumenden Mitgliederversammlung eine Ergänzungswahl für die Amtsdauer des ausscheidenden Vorstandsmitgliedes vorzunehmen.
(3) Aufgabe des Vorstandes ist es, die von den Vereinsmitgliedern aufgebrachten Mittel zu verwalten und über deren zweckgebundene Verwendung zu wachen. Über die Art und Weise der Verwendung des Vereinsvermögens sowie den Verwendungszweck beschließt der Vorstand. Der Beschluss muss den Verwendungszweck konkret angeben und darf sich nicht darauf beschränken, dem Kinderkrankenhaus generell Mittel zur Erreichung seiner steuerbegünstigten Zwecke zu übertragen. Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Stimmenmehrheit aller Vorstandsmitglieder gefasst.
(4) Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.
(5) Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder ist unentgeltlich. Über die Erstattung barer Auslagen beschließt die Mitgliederversammlung.
(6) Der Vorstand hat die Mittel des Vereins mündelsicher anzulegen, soweit der Satzungszweck und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung dem nicht entgegenstehen.
(7) Etwaige Gewinne sollen allein für den satzungsgemäßen Zweck verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(8) Zusammen mit der Einberufung zur einmal jährlich stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung hat der Vorstand einen Kassenbericht vorzulegen, der im Anschluss an den vorjährlichen Kassenbericht Aufschluss gibt über die gezahlten Beiträge und freiwilligen Spenden, über die Ausgaben des Vereins, über die Mittelverwendung entsprechend den Beschlüssen der Mitgliederversammlung und über die dementsprechend noch verfügbaren Mittel. Die Mitglieder des Vereins haben das Recht, den Kassenbericht zu prüfen. Die Mitgliederversammlung kann auch die Prüfung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer beschließen.
§ 9 KassenprüferDie Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren einen Kassenprüfer. Dieser darf nicht Mitglied dieses Vorstandes sein. Wiederwahl ist zulässig. Er prüft mindestens einmal jährlich die Kasse und berichtet in der Mitgliederversammlung.
§ 10 Auflösung des Vereins(1) Der Verein wird durch Beschluß der Mitgliederversammlung, dem 2/3 seiner Mitglieder zustimmen müssen, aufgelöst.
(2) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Erzbischöflichen Stuhl zu Hamburg mit der Maßgabe, es ausschließlich im Sinne dieser Satzung zugunsten des Kinderkrankenhauses Wilhelmstift zu verwenden.
Hamburg, den 4. September 1968 / 16. Mai 1984 / 31. Januar 1993 / 9. Juni 1999 / 6. Dezember 2005 / 9. April 2018 / 4. Mai 2022
Der Vorstand:Dr. Sönke Siefert, Vors.
Nadine Sodeikat stellv. Vors.
Dr. Rolf Habenicht, stellv. Vors.
Dr. Cornelia Herzmann
Ernst P. Komrowski
Klaus DiederichsVorstand
1. Vorsitzender: Dr. Sönke Siefert
Stellvertreterin: Nadine Sodeikat
Stellvertreter: Herr Dr. Rolf Habenicht
Frau Dr. Cornelia Herzmann
Herr Ernst-Peter Komrowski
Herr Klaus Diederichs
Spendenkonto des Fördervereins
Deutsche Bank AG
IBAN: DE 43 2007 0000 0928 804400
BIC: DEUTDEHHXXX
Freunde und Förderer des Kinderkrankenhauses Wilhelmstift e. V.
Kattrepel 2
20095 Hamburg