Anästhesiologie
Der Chefarzt der Anästhesieabteilung besitzt die Weiterbildungsbefugnis für das Fach „Anästhesiologie“ für 1,5 Jahre (sowohl nach der WBO vom 01.04.1996 i.d.F vom 07.05.2001 als auch nach der WBO vom 21.02.2005 i.d.F. vom 01.09.2008). Durch die besonderen Verhältnisse v.a. bei der Versorgung von Kleinkindern, Säuglingen, Neu- und Frühgeborenen ist die Weiterbildung von Ärzten im vierten, besser noch fünften Weiterbildungsjahr sinnvoll, sodass entsprechende Kenntnisse und Fertigkeiten vorausgesetzt werden können.
Weiterbildungsinhalte
Der Einsatz erfolgt in allen zu versorgenden Bereichen (Kinderchirurgie, Handchirurgie, Schwerbrandverletztenversorgung, HNO, Bildgebende Diagnostik, Gastroenterologie, päd. Dermatologie). Vermittelt werden Kenntnisse und praktische Erfahrungen:
- physiologische, pharmakologische und psychologische Besonderheiten im Neugeborenen – und Kindesalter
- Besonderheiten der Prämedikationsvisite bei Kindern, altersadäquate Vorbereitung der Kinder
- Narkosen bei Kindern unterschiedlicher Lebensaltersstufen
- Narkosen bei unterschiedlichen Eingriffen
- Allgemeinanästhesien mit den zur Verfügung stehenden Medikamenten (TIVA, vol. Anästhetika)
- Sicherung des Atemweges insbesondere auch bei Kindern mit Dysmorphien im Rahmen von Syndromen (z.B. APERT-Syndrom)
- Regionalanästhesien, insbesondere zur postoperativen Schmerztherapie (Kaudalanästhesie, periphere Regionalanästhesien)
- postoperative Schmerztherapie (p.o., rektal, i.v., PCA)
- Anlage von i.v. – Zugängen (peripher und zentral)
- Wärmemanagement, v.a. bei Säuglingen, Neugeborenen, Frühgeborenen
- perioperative Infusionstherapie, v.a. bei Säuglingen, Neugeborenen, Frühgeborenen
- Bronchoskopien (Atemwegsmanagement, diagnostisch und therapeutisch)
- Mitbetreuung der Notfallambulanz
- Transfusionsmedizin im Kindesalter
Der Zugriff auf gängige Fachliteratur ist möglich. Die Abteilung verfügt über interne Leitlinien, die in Anlehnung an die Empfehlungen des Arbeitskreises Kinderanästhesie der DGAI sowohl in Papierform als auch im Intranet vorliegen. Monatlich findet eine interne Abteilungsbesprechung statt, in der neben organisatorischen Dingen auch Fortbildung zu anästhesiologischen Themen stattfindet. Weiterhin findet wöchentlich die Vorstellung eines Fachartikels mit anschließender Diskussion des Sachverhaltes statt. Die Freistellung zur Teilnahme an hausinternen und externen Fortbildungen wird nach Möglichkeit gewährt.
Ein vollzeitbeschäftigter Weiterbildungsassistent erbringt ca. 600 Narkosen pro Jahr. Von den in der Weiterbildungsordnung geforderten Richtzahlen können die Anästhesien bei Säuglingen und Kleinkindern bis zum vollendeten 5. Lebensjahr deutlich übertroffen werden. Auch die Zahl der Anästhesien bei ambulanten Eingriffen wird bei einer Gesamtzahl von über 1000 ambulanten Anästhesien pro Jahr erreicht. Anästhesien bei Eingriffen im Kopf-Hals-Bereich werden u.a. durch HNO-Eingriffe erbracht. Kaudalanästhesien und periphere Regionalanästhesien werden routinemäßig durchgeführt, hier kann ein Teil der geforderten Zahlen erbracht werden. Dies gilt auch für abdominelle sowie in geringem Maße für thorakale Eingriffe.