Aufnahme

Zur Aufnahme Ihres Kindes im Wilhelmstift bitten wir Sie, sich bei Ankunft an der Rezeption im Hauptgebäude zu melden. Notfälle gehen bitte direkt in die Notaufnahme. Das bringen Sie bitte mit:

  • Patienten selbst
  • Versicherungskarte des Kindes
  • Ausweispapiere des Kindes
  • Ausweispapiere als erziehungsberechtigte Person
  • gegebenenfalls eine Überweisung/Einweisung Ihres behandelnden Arztes
  • alle relevanten medizinischen Unterlagen 

Alles, was Sie für den Krankenhausaufenthalt Ihres Kindes benötigen, finden Sie unter "Checkliste Aufnahme". Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Kollegen an der Rezeption gerne zur Verfügung.

Mit dem Kind im Krankenhaus

Im Podcast #ELTERNgespräch spricht Bettina Stöterau darüber, wie der Aufenthalt im Krankenhaus so angenehm wie möglich werden kann und klärt über Abläufe und Anforderungen auf. 

    Jetzt hören

    Checkliste Aufnahme

    Vor einem Krankenhausaufenthalt muss an vieles gedacht werden. Damit Sie den Überblick bewahren können, haben wir Ihnen eine Checkliste zusammengestellt. Bitte berücksichtigen Sie, dass bei einem Aufenthalt in unserer Kinder- und Jugendpsychiatrie gesonderte Regelungen gelten können. Wir bitten Sie, dies im ambulanten Vorgespräch zu klären. 

    Persönliche Dinge für den Krankenhausaufenthalt:

    • Vergessen Sie nicht das Lieblingskuscheltier
    • Persönliche Dinge, die den Aufenthalt angenehmer gestalten wie Bücher, kleines Spielzeug, ggf. Smartphone oder Tablet (nur bitte nicht zu viel Spielzeug)
    • Hygieneartikel, Waschlappen und Handtücher
    • Ausreichende Kleidung (Unterwäsche, Strümpfe, Schlafanzüge, Bademantel, Haus- oder Turnschuhe, Kleidung für den Heimweg nach der Entlassung)

    Unterlagen für die Aufnahme:

    • Kinderausweis oder Personalausweis, falls vorhanden
    • Personalausweis oder Reisepass des Erziehungsberechtigten
    • Ggf. Jugendamtsbescheinigung für Gesundheitsfürsorge/ Sorgeberechtigung/ Vormundschaft
    • Krankenversicherungskarte oder ggfs. Klinik-Card bei Privatversicherten
    • Name, Anschrift und Telefonnummer des Kinder- bez. behandelnden Hausarztes
    • Wichtige Unterlagen über die bisherige Behandlung (z. B. Röntgenbilder, Röntgenpass, Laborbefunde)
    • Überweisungsschein aus dem aktuellem Quartal (bei ambulanten Aufenthalten)
    • Ggf. Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse
    • Ggf. Kostenübernahme vom Sozialamt
    • Für eine ambulante Operation: negativer Covid-19 Bürgertest (nicht älter 24 Stunden) für das Kind und für die Begleitperson mitbringen. Diese Vorgabe gilt unabhängig vom Impf-oder Genesenenstatus

    Weitere wichtige Unterlagen:

    • Liste der zur Zeit eingenommenen Medikamente sowie deren Dosierung (Medikamentenplan des Hausarztes)
    • Impfpass
    • Gelbes Vorsorgeuntersuchungsheft
    • Bei Allergikern: Allergiepass
    • Bei Diabetikern: Diabetikerausweis
    • Relevante Krankenhausberichte früherer Krankenhausaufenthalte

    Nicht ins Krankenhaus mitbringen sollten Sie:

    • Haustiere
    • Sperriges, lärmendes und schmutziges Spielzeug
    • Wertgegenstände, bei Verlust oder Beschädigung können wir keine Haftung übernehmen
    • Topfpflanzen

    Wahlleistung Arzt („Chefarztbehandlung”)

    Der Anspruch auf die Behandlung durch einen leitenden Krankenhausarzt ist für viele Patienten ein wichtiger Baustein der stationären Zusatzversicherung. Die sogenannten wahlärztlichen Leistungen bedeuten, dass Sie sich die besondere fachliche Qualifikation der liquidationsberechtigten Ärzte des Krankenhauses hinzubuchen („Chefarztbehandlung“). Selbstverständlich werden Ihnen auch ohne Abschluss der Wahlleistungsvereinbarung alle medizinisch erforderlichen Leistungen zuteil, jedoch richtet sich dann die Person des behandelnden Arztes ausschließlich nach der medizinischen Notwendigkeit.

    Elternmitaufnahme

    Seit vielen Jahren unterstützen wir die Mitaufnahme von Eltern kranker Kinder in unserem Haus. Dazu bieten wir verschiedene Möglichkeiten an. Das Wilhelmstift verfügt über zahlreiche Eltern-Kind-Zimmer auf den Stationen. Darüber hinaus gibt es einige separate Unterkünfte für Begleitpersonen. Zurzeit gilt: eine mitaufgenommene Begleitperson plus einen Besucher am Tag.  Die Kosten für die Übernachtung werden in bestimmten Fällen durch Ihre Krankenkasse übernommen.

    Bitte haben Sie Verständnis, wenn bei voll ausgelasteten Stationen manchmal eine Elternaufnahme nicht möglich ist, da der Platz für Patienten gebraucht wird. Danke.

    Nach oben scrollen