Mehr für mein Geld
Profitieren Sie als Wilhelmstift Mitarbeitender von Rabatten, Einkaufsvorteilen, vergünstigten Medikamenten sowie weiteren Shopping-Vorteilen.
Vergünstige Medikamente
Wussten Sie, dass Sie Dank unserer Partnerschaft mit der antares-apotheke Pharma Service die Möglichkeit haben, rezeptfreie apothekenpflichtige Arzneimittel sowie Apotheken-Kosmetik und Pflegeprodukte zu besonders attraktiven Preis- und Lieferkonditionen online zu bestellen? Als eine der größten klinikversorgenden Apotheken Deutschlands kann antares-apotheke Pharma Service Arzneimittel zu sehr guten Konditionen einkaufen und gibt diese Einkaufsvorteile nun an uns weiter. So können wir Ihnen diese Sonderkonditionen als deutlichen Mehrwert für Ihre Arbeit im Katholischen Kinderkrankenhaus Wilhelmstift bieten.
Wie Sie sich registrieren können, finden Sie auf Plone unter Mitarbeitervorteile.
Shoppingvorteile
Wilhelmstift-Mitarbeitende profitieren von attraktiven Rabatten und Angeboten bei zahlreichen namenhaften Anbietern. Einfach online gehen und registrieren.
Wilhelmstift Benefitplattform
Der Fokus dieser Plattform liegt auf Erlebnissen – Konzerte, Reisen, Gastronomie, Kultur … auch hier kann man Produkte shoppen.Einkaufsplattform Wirtschaftsgesellschaft der Kirchen in Deutschland (WGKD)
Die Wirtschaftsgesellschaft der Kirchen in Deutschland (kurz WGKD) bietet kirchlichen Einrichtungen Rahmenverträge für verschiedenste Anbieter. Allerdings finden sich hier auch eine Auswahl an Angeboten, die Mitarbeitende privat nutzen können.Corporate Benefits
Auf dieser Website bekommen Sie Rabatte auf alle möglichen Waren. Ob Spielzeug, Haushaltsgeräte, Kosmetik, Klamotten und Schuhe, Bücher und Abos für Zeitschriften, etc. Über 800 Topmarkenanbieter!Wie Sie sich registrieren können, finden Sie auf Plone unter Mitarbeitervorteile.
Vermögenswirksame Leistungen
Das Wilhelmstift spendiert Ihnen bis zu 6,65 EUR monatlich bei Vollzeit als vermögenswirksame Leistung im Sinne des Vermögensbildungsgesetzes. Bei einem Teilzeitarbeitsverhältnis wird dieser Zuschuss anteilig bezahlt. Sie erhalten diesen nicht mit dem Lohn, er wird auf eine Sparanlage Ihrer Wahl eingezahlt. Weitere Auskünfte über das Verfahren und die Höhe der Leistung erfahren Sie im Personalbüro.
Belohnung Dienstwechsel
Für Mitarbeitende in der Pflege sowie im Pflege- und Erziehungsdienst hat das Wilhelmstift eine Dienstvereinbarung zum Leistungsentgelt/ Sozialkomponente. Für das spontane Einspringen, aber auch das Tauschen eines Dienstes, um kurzfristige Engpässe auf den Stationen zu kompensieren, haben wir eine Regelung getroffen, um dieses Engagement zu belohnen. Wenden Sie sich bei Fragen gerne an das Personalbüro oder die MAV. (Gilt nicht für Mitarbeitende des MVZ, der Stiftung SeeYou und von Sincerus).
Anwerbungsprämie
Mitarbeitende des Wilhelmstifts erhalten eine Prämie für die Werbung eines/ einer neuen Kolleg/in in der Pflege im Pflegedienst oder im Pflege- und Erziehungsdienst der KJP unter den folgenden Voraussetzungen:
Die Prämie richtet sich nach dem Beschäftigungsumfang des neuen Mitarbeitenden und beträgt bei einer Vollzeitbeschäftigung 2.000 EUR brutto, bei einer Teilzeitbeschäftigung erhält der werbende Mitarbeitende die anteilige Prämie je nach dem Beschäftigungsumfang des/der neuen Kolleg/in (bei einer 75 Prozent-Beschäftigung zum Beispiel 1.500 EUR brutto). Die Auszahlung der Prämie erfolgt nach Bestehen der Probezeit. Die Prämie erhalten auch Mitarbeitende unserer Tochterunternehmen (MVZ, Sincerus, SeeYou). Der neue Mitarbeiter hat einen qualifizierten pflegerischen oder pädagogischen Berufsabschluss.
Zuschuss Krankengeld
Wenn ein Mitarbeiter länger als sechs Wochen krank ist, bekommt er Krankengeld. Die Höhe dessen liegt üblicherweise bei 70 Prozent des letzten Gehalts. Bei Mitarbeitern, die länger als ein Jahr bei uns gearbeitet haben, stockt der Arbeitgeber für insgesamt 13 Wochen das Krankengeld auf, sodass ungefähr das letzte Nettogehalt erreicht wird. Bei mehr als drei Jahren Betriebszugehörigkeit sind es sogar 23 Wochen. (Gilt nicht für Mitarbeitende von Sincerus)
Betriebliche Zusatz-Altersvorsorge
Der Arbeitgeber zahlt für Sie zusätzlich zum Arbeitslohn Beiträge in die Pflichtversicherung der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK). Die Beitragshöhe beträgt insgesamt 6 Prozent Ihrer Bruttovergütung. So baut Ihr Arbeitgeber neben der gesetzlichen Rentenversicherung, eine weitere, betriebliche Altersversorgung für Sie auf. Einen kleinen Teil von 0,4 Prozent leisten Sie selbst. (Gilt nicht für Mitarbeitende von Sincerus)
Bezahlung nach AVR
Die Vergütung erfolgt nach dem AVR der Caritas (gilt nicht für Mitarbeitende von Sincerus). Gemäß Ihrer Ausbildung, Qualifikationen und Berufserfahrung werden Sie entsprechend eingruppiert. Diese Eingruppierung erfolgt durch das Personalbüro. Sollten Sie Fragen zu Ihrer Eingruppierung haben, wenden Sie sich gerne an Ihre zuständige Personalsachbearbeiterin oder an die MAV.
Jahressonderzahlung
Mit der Gehaltsabrechnung im November erhalten unsere Mitarbeitenden (außer Sincerus-Mitarbeitende und ärztlicher Dienst) eine Jahressonderzahlung.


